Kennen sie jemanden der ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchte oder bereits selbst verkauft? Wir übernehmen die ganze Arbeit und beteiligen sie mit einer Tippgeber-Provision!
Ablauf – Tippgeber-Provision
Nehmen sie Kontakt zu uns auf! Wir bestätigen ihnen schriftlich, dass wir sie an der Maklerprovision beteiligen. Das gilt beim erfolgreichen Verkauf der von Ihnen genannten Immobilie durch uns.
Die Provision bezieht sich auf die von uns erhaltene Makler-Provision beim Verkauf der Immobilie.
Wieviel Provision erhalte ich?
Sie erhalten 15% von der Makler-Provision für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie nach erfolgreichem Verkauf durch uns, Karvo-Immobilien.
Hinweis zur Steuer
Wir möchten sie vollumfänglich informieren, deswegen sollten sie folgendes Wissen und berücksichtigen:
Der private Tipp-Geber muss die Tipp-Einnahme als sonstige Einnahme versteuern, wenn sie den einmaligen Freibetrag von 256,00 Euro p.a. erreicht ($ 22 Abs. 3 EStG). Sofern der Tipp-Geber nicht regelmäßig handelt, ist er von der Umsatzsteuerpflicht befreit, weil kein unternehmerisches Handeln vorliegt (§ 1 Abs. 1 UStG).
Kontakt
Füllen sie das Kontakt-Forumlar aus oder nutzen sie eine der anderen Möglichketien.