Falsche Mieterselbstauskunft, lügen lohnt sich nicht

Falsche Mieterselbstauskunft
Falsche Mieterselbstauskunft

Blogbeitrag – Falsche Mieterselbstauskunft

Falsche Mieterselbstauskunft lohnt sich nicht. Mieter die lügen, können gekündigt werden. In der Mieter-Selbstauskunft werden vom Mietinteressenten persönliche Dinge wie auch die Bonität abgefragt. Als Mieter sollten Sie hier unbedingt wahre Angaben machen. Eine Vorvermieterbescheinigung z.B. dient dem Vermieter dazu, sich vom künftigen Mieter ein geeignetes Bild über die Bonität und Zuverlässigkeit zu machen.


Im BGH Fall mit dem Aktenzeichen VIII ZR 107/13 reichte den Richtern eine gefälschte Vorvermieterbescheinigung aus, um der fristlosen Kündigung des Vermieters zuzustimmen.

Herzliche Grüße, Ihr Immobilienmakler C. Karvouniaris für die Region Hannover und Bremen

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