Blogbeitrag – Mieter Abwesenheit
Mieter Abwesenheit, welche Pflichten hat ihr Mieter? Ihr Mieter ist längere Zeit abwesend und die Wohnung wird somit über einen längeren Zeitraum nicht genutzt? Auch in einem längeren Urlaub hat dieser Pflichten! Zuerst einmal besteht natürlich weiterhin die Pflicht zur Zahlung der vollständigen Miete. Ebenso muss der Mieter die vereinbarte Nebenkostenpauschale weiterhin zahlen. Selbst wenn Ihr Mieter aufgrund seiner Abwesenheit weniger Wasser verbraucht, so wird dies erst am Ende der Abrechnungsperiode abgerechnet. Ihr Mieter kann also nicht einfach so die Miete mindern, nur weil er längere Zeit z.B. im Urlaub ist.
Herzliche Grüße, Ihr Immobilienmakler C. Karvouniaris für die Region Hannover und Bremen