Blogbeitrag – Mieterpflicht Renovierung bei Auszug
Mieterpflicht Renovierung bei Auszug? Als Vermieter können Sie Ihren Mieter zur Renovierung verpflichten, sofern Sie eine wirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag vereinbart haben. Sie können die Renovierung auf den Mieter übertragen, wenn bei Auszug ein tatsächlicher Renovierungsbedarf besteht.
Wissenswertes:
- Haben Sie im Mietvertrag Schönheitsreparaturen in bestimmten Zeitabständen festgelegt, so ist diese Klausel unwirksam, da auch wirklich Bedarf für eine Renovierung bestehen muss. Dies gilt auch bei Ablauf des Mietvertrages. Sofern keine nennenswerten Verschleißerscheinungen vorhanden sind,
muss der Mieter nicht renovieren. - Sofern Sie als Vermieter die Wohnung bei Einzug renoviert übergeben haben, sollte das im Mietvertrag festgehalten werden. Führen Sie am besten detailliert die durchgeführten Renovierungen auf. Bei Auszug sollte dann Ihr Mieter die Wohnung auch wieder renoviert übergeben, sofern Bedarf
besteht. - Eine im Mietvertrag vereinbarte Renovierung durch professionelle Handwerker ist übrigens unwirksam.
Herzliche Grüße, Ihr Immobilienmakler C. Karvouniaris für die Region Hannover und Bremen