Wespennest, und nun? Wespen stehen unter Naturschutz!

Wespennest, und nun?

Blogbeitrag – Wespennest

Wenn Sie ein Wespennest im Garten oder auf Ihrem Balkon entdecken, dürfen Sie es nicht einfach so entfernen. Wespen stehen unter Naturschutz. Hierfür benötigen Sie zuvor eine Genehmigung von der zuständigen Naturschutzbehörde oder der Stadtverwaltung. Ohnehin sollten Sie damit unbedingt einen Fachmann beauftragen.


Besser als ein Entfernen ist das Umsiedeln des Wespennestes. Hier wird das Nest vorsichtig eingesaugt und zusammen mit den Wespen an einen anderen Ort transportiert. Der neue Standort muss mindestens 4 km entfernt sein, damit die Wespen nicht wieder zurückfliegen.

Herzliche Grüße, Ihr Immobilienmakler C. Karvouniaris für die Region Hannover und Bremen

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