Blogbeitrag – Wie oft Mieterhöhung?
Wie oft Mieterhöhung? So oft dürfen Vermieter die Miete erhöhen. Insgesamt darf ein Vermieter im Rahmen der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren die Miete um 20 Prozent erhöhen (§ 558 Abs. 3 BGB) – in Städten mit Wohnknappheit sogar nur um 15%. Hat ein Vermieter diese Kappungsgrenze mit seiner Erhöhung bereits ausgeschöpft, muss er drei Jahre warten, bis er die Miete das nächste Mal erhöht.
Zu beachten sind für einen Vermieter die Jahressperrfrist sowie die Kappungsgrenze. Außerdem muss die Mieterhöhung nachvollziehbar sein und es muss dem Mieter eine Überlegens Frist eingeräumt werden.
Herzliche Grüße, Ihr Immobilienmakler C. Karvouniaris für die Region Hannover und Bremen