Blogbeitrag – Wohnung Instandhaltungsrücklage
Wohnung Instandhaltungsrücklage, wozu dient sie eigentlich? Die Instandhaltungsrücklage ist zweckgebunden. Sie darf ausschließlich dafür verwendet werden, das Gemeinschaftseigentum der Immobilie instand zu halten oder eben bei Schäden diese zu reparieren. Hier können z.B. eine defekte Heizungsanlage erneuert oder ausgetauscht werden, die Fassade gedämmt
werden oder ein Dach nach einem Sturmschaden repariert werden.
Sollte im Fall einer Instandsetzung die Rücklage nicht ausreichen, so kann die Eigentümergemeinschaft auch eine Sonderumlage beschließen. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung kann der entsprechende Anteil des Wohnungseigentümers nicht an diesen ausgezahlt werden. Die Instandhaltungsrücklage bleibt immer im Topf der Gemeinschaft.
Herzliche Grüße, Ihr Immobilienmakler C. Karvouniaris für die Region Hannover und Bremen