Blogbeitrag – Zählt die Terrasse zur Wohnfläche?
Zählt die Terrasse zur Wohnfläche? Laut der Wohnflächenverordnung aus 2004 (kurz WoFIV 2004) zählen nicht nur Räume zur Gesamtwohnfläche, sondern auch Balkone, Loggien und Terrassen. Mit einem Unterschied: Es fließen lediglich 25 Prozent der Fläche in die Gesamtwohnfläche ein. Terrassen, die besonders gut gelegen oder sehr aufwendig verarbeitet sind können im Einzelfall mit 50 Prozent berechnet werden.
Herzliche Grüße, Ihr Immobilienmakler C. Karvouniaris für die Region Hannover und Bremen