Grundschuld löschen? Wann es Sinn ergibt.

Grundschuld löschen? Wann es Sinn macht.

Blogbeitrag – Grundschuld löschen

Grundschuld löschen? Wann es Sinn ergibt. Die Grundschuld dient als Sicherheit für die Bank, da die Immobilie ja meistens mit Hilfe dieser erworben wird. Eine Grundschuld wird nicht automatisch gelöscht, wenn das Darlehen abbezahlt ist. Bei einem Hausverkauf wird Sie meist gelöscht und für den Käufer ein neues Grundpfandrecht eingetragen. Die Löschung der Grundschuld beantragt der beurkundende Notar bei der Bank. Die darauffolgende Löschungsbewilligung wird beim Grundbuchamt eingereicht, geprüft und zu guter Letzt wird der Löschungsvermerk im Grundbuch eingetragen.


Für die Löschung einer Grundschuld liegen die Notarkosten bei maximal 0,2 % der Grundschuld. Für das Grundbuchamt fällt nochmal derselbe Betrag an.


Herzliche Grüße, Ihr Immobilienmakler C. Karvouniaris für die Region Hannover und Bremen.

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