Maklercourtage steuerlich absetzbar? Für wen ist das möglich?

Maklercourtage steuerlich absetzbar?

Blogbeitrag – Maklercourtage steuerlich absetzbar

Die Maklercourtage ist in bestimmten Fällen durchaus steuerlich absetzbar. Sie gehört zu den Anschaffungsnebenkosten beim Erwerb einer Immobilie. Wenn Sie das gekaufte Haus oder die Wohnung selbst bewohnen, ist die Courtage steuerlich nicht absetzbar. Vermieten Sie aber das Objekt, so kann die Maklercourtage in die steuermindernde Abschreibung der Immobilie berücksichtigt werden.


Die Courtage, die ein Vermieter für die Vermittlung seines Objektes über einen Makler zahlt, ist steuerlich absetzbar. Sie können sie als Werbungskosten bei den Mieteinkünften absetzen. Sprechen Sie hier unbedingt Ihren Steuerberater an.

Herzliche Grüße, Ihr Immobilienmakler C. Karvouniaris für die Region Hannover und Bremen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert